Ordnung und Mitgliedschaft
Ordnung des IZ Sprachliches Lehren und Lernen
Die Ordnung des IZ Sprachliches Lehren und Lernen finden Sie in Kürze hier. Aktuell befindet sich das IZ noch im Gründungsprozess als fakultätsfreie Einrichtung der Bergischen Universität Wuppertal.
Mitgliedschaft im IZ Sprachliches Lehren und Lernen
Gemäß der Ordnung des IZ Sprachliches Lehren und Lernen können dem Zentrum Hochschullehrer*innen, sonstiges Hochschulpersonal gemäß §§ 41 bis 44 HG, Doktorand*innen, akademische Mitarbeiter*innen sowie Post-Docs und studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Bergischen Universität Wuppertal angehören, wenn sie im Sinne der Aufgabenbeschreibung des Zentrums in Forschung oder Lehre tätig sind.
Der Vorstand des IZ entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Auch auswärtige Forscherinnen und Forscher (darunter auch Doktorand*innen und Postdoktorand*innen) können in das Zentrum als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie im Sinne der Aufgabenbeschreibung des Zentrums tätig sind.
Eine Übersicht der aktuellen Mitglieder finden Sie auf der Übersichtsseite.